Zusammenfassung: Die Annahme einer Steuerpflicht setzt den Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Erben voraus.
VwGH 26.06.2003, 2003/1670074
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Zusammenfassung: Die Annahme einer Steuerpflicht setzt den Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Erben voraus.
VwGH 26.06.2003, 2003/1670074
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG