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Aus der jüngsten Rechtssprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (VfGH-Erkenntnisse); STB Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Eu-GH-Urteile)SWK 2004, R 8 Heft 3 v. 20.1.2004

Zusammenfassung: Die Annahme einer Steuerpflicht setzt den Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Erben voraus.

VwGH 26.06.2003, 2003/1670074

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

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