§ 41 Abs 2 FLAG
Das Auseinanderfallen des Betätigungsorts und des Unternehmenssitzes schließt die Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers in die Unternehmensorganisation nicht aus.
VwGH 05.06.2003, 2003/15/0040
§ 41 Abs 2 FLAG
Das Auseinanderfallen des Betätigungsorts und des Unternehmenssitzes schließt die Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers in die Unternehmensorganisation nicht aus.
VwGH 05.06.2003, 2003/15/0040