§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Außer des Verkehrsabsetzbetrags und der Pendlerpauschale können keine Ersatzansprüche bezüglich der Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle geltend gemacht werden.
VwGH 05.06.2003, 2002/15/0194
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Außer des Verkehrsabsetzbetrags und der Pendlerpauschale können keine Ersatzansprüche bezüglich der Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle geltend gemacht werden.
VwGH 05.06.2003, 2002/15/0194