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Prüfung der rechnerischen Überschuldung

WirtschaftSWK 2004, W 177 Heft 35 und 36 v. 15.12.2004

GlRÄG 2003

Der OGH bestätigt mit seiner Entscheidung die Ansicht des Gesetzgebers, daß Verbindlichkeiten im Fall einer Rangrücktrittserklärung eines Gläubigers nicht bei der Prüfung der rechnerischen Überschuldung berücksichtigt werden müssen.

OGH 19.2.2004, 6 Ob 282/03v

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