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Trotz erklärten Gesamtverlustes Überprüfung der Betriebsausgaben notwendig

SteuernUFS WienSWK 2004, S 956 Heft 34 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Der UFS Wien setzte sich mit der Notwendigkeit der Überprüfung von Betriebsausgaben im Hinblick auf Liebhaberei auseinander.

UFS Wien 8.10.2004, RV/2514-W/2002

Rechtsgrundlagen: § 1 LVO; § 289 BAO

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