Art 13 RL 77/388/EWG ; § 4 Nr 14 dUStG; § 6 Abs 1 Z 19 UStG; § 117 BAO
Die Autoren gehen auf eine Entscheidung des BFH ein, in der Schönheitsoperationen nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Leistungen subsumiert wurden. Ähnlich hat der EuGH bereits entschieden. Die Rechtsauffassungen der beiden Gerichte als auch die Rechtslage in Österreich werden daher näher beleuchtet.