Zusammenfassung: Das BMF lehnt die Erhöhung der PKW-Luxustangente, die das UFS angestrengt hat, ab. Für 1989 bis 2004 bleibt es daher bei einer Grenze von EUR 34.000,-
UFS 18.05.2004, RV/0321-S/03
Rechtsgrundlagen: § 292 BAO; § 299 Abs 1 BAO
Zusammenfassung: Das BMF lehnt die Erhöhung der PKW-Luxustangente, die das UFS angestrengt hat, ab. Für 1989 bis 2004 bleibt es daher bei einer Grenze von EUR 34.000,-
UFS 18.05.2004, RV/0321-S/03
Rechtsgrundlagen: § 292 BAO; § 299 Abs 1 BAO