Zusammenfassung: Der UFS Wien beschäftigte sich mit dem Fall eines Pensionisten, der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielte und im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Wohnraumsanierungskosten und Kosten der privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machte.
UFS Wien, 07.09.2004, RV/1353-W/04