§ 82 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH ging auf die Kriterien ein, nach denen eine Behörde die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens veranlassen muß.
VwGH 25.02.2004, 2001/13/0250
§ 82 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH ging auf die Kriterien ein, nach denen eine Behörde die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens veranlassen muß.
VwGH 25.02.2004, 2001/13/0250