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Zinsen eines zur Begleichung der Einkommensteuer aufgenommenen Kredits sind keine Betriebsausgabe

SteuernUFS GrazSWK 2004, S 909 Heft 32 v. 10.11.2004

Der UFS Graz setzte sich mit einem Kredit auseinander, der zur Begleichung der Einkommensteuer aufgenommen wurde und dessen Qualifikation als Betriebsausgabe.

VwGH 29.06.1999, 95/14/0150; UFS Graz 11.05.2004, RV/0149-G/03

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