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Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung des Finanzamtes

SteuernMag. Roland SetinaSWK 2004, S 54 Heft 2 v. 10.1.2004

Zusammenfassung: Der Autor betont in seiner Replik zu einem Beitrag von Rauscher, dass aus der Kürze der Begründung für eine amtswegige Wiederaufnahme nicht auf deren materielle Fehlerhaftigkeit geschlossen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 BAO

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