Zusammenfassung: Der UFS Graz beschäftigte sich mit Bescheiden, in denen keine Begründung noch Hinweise auf etwaige Ausführungen im Prüfungsbericht enthalten waren.
UFS Graz 12.07.2004, RV/0077-G/02
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Zusammenfassung: Der UFS Graz beschäftigte sich mit Bescheiden, in denen keine Begründung noch Hinweise auf etwaige Ausführungen im Prüfungsbericht enthalten waren.
UFS Graz 12.07.2004, RV/0077-G/02
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