§ 6 Abs 1 Z 8 UStG 1994; Art 17 6.MwSt-RL
Der Autor beleuchtet die Hintergründe der EuGH-Entscheidung C-465/03 (Kretztechnik) und geht auf die Gründe der österreichischen Vorabentscheidung , die Entscheidung "KapHag Renditefonds" und die Stellungnahme der Kommission ein.