Zusammenfassung: Die Autorinnen verweisen auf die Problematik, dass Kapitalgesellschaften oftmals durch Leistung überhöhter Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einen Spareffekt bei der Körperschaftsteuer erzielen wollen, sich dadurch aber in ein Spannungsfeld zur steuerpflichtigen verdeckten Gewinnausschüttung begeben. Die Verfasserinnnen prüfen nun anhand einer vergleichenden Gegenüberstellung von Leistungsbezügen und verdeckten Gewinnausschüttungen, welche Auswirkungen die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes in diesem Bereich haben kann.