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Vorsteuerabzug auch bei vorübergehenden Pachtverzicht

KurzinfoSWK 2004, K 17 Heft 19 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Das vorsteuerabzugsrecht kann auch bei einem zeitweiligen Pachtverzicht geltend gemacht werden.

BFH, 11.12.2003, V R 48/02

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG

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