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Änderung von Folgebescheiden bei nachträglicher Änderung von Verlustvorträgen

SteuernSWK 2004, S 650 Heft 19 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Die nachträgliche Änderung des Feststellungsbescheids bezüglich eines Verlustvortrags erfordert die amtswegige Anpassung der Folgebescheide.

BMF 17.05.2004

Rechtsgrundlagen: § 295 Abs 3 BAO; § 188 BAO; § 302 Abs 1 BAO; § 209a Abs 2 BAO

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