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Ein Gewerkschaftsfunktionär hat Anspruch auf eine Betriebsausgabenpauschale

SteuernSWK 2004, S 545 Heft 16 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Die einem Funktionär zugewendeten Aufwandsentschädigungen des österreichischen Gewerkschaftsbunds stellen sonstige Einkünfte dar, sodass dem Funktionär auch die Werbungskostenpauschale zusteht.

UFS Wien, 26.04.2004, RV/1710-W/2002

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