Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass der Antrag auf Zuteilung einer Investitionszuwachsprämie bis zur Rechtskraft des Bescheides eingebracht werden kann.
BMF 04.05.2004
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; Rz 8229 EStR
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass der Antrag auf Zuteilung einer Investitionszuwachsprämie bis zur Rechtskraft des Bescheides eingebracht werden kann.
BMF 04.05.2004
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; Rz 8229 EStR