§ 102 Abs 2 Z 2 EStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Erfüllung eines testamentarisch verfügten Nießbrauchs an den Einnahmen einer Gesellschaftsbeteiligung einkommenssteuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Weiters beschreibt er die Rechtslage im Falle einer nur beschränkten Abgabenpflicht der Erbin in Österreich.