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Zinsen nach Betriebsaufgabe

KurzinfoSWK 2004, K 11 Heft 12 v. 20.4.2004

§ 32 Z 2 EStG

Der VwGH erörtert, dass der Abgabenschuldner auch nach Einstellung der Betriebstätigkeit verpflichtet ist, bestehende Schulden für die Finanzierung vormaliger Betriebsgüter zu begleichen.

VwGH 24.02.2004, 99/14/0250

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