§ 9 Abs 1 BAO
Der haftende Geschäftsführer muss den Fehlbestand an Mitteln zur Begleichung von Abgabenverbindlichkeiten beweisen.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0162
§ 9 Abs 1 BAO
Der haftende Geschäftsführer muss den Fehlbestand an Mitteln zur Begleichung von Abgabenverbindlichkeiten beweisen.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0162