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Vermögensidentität als Voraussetzung für einen Mehrfachzug i. S. d. § 39 UmgrStG

SteuernBMFSWK 2003, S 293 Heft 9 v. 20.3.2003

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Mehrfachzuges setzt voraus, dass eine Mehrfachübertragung desselben Vermögens vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; § 12 Abs 2 UmgrStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 15.01.2003

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