Rz 889 UStR; § 6 Abs 1 Z 16 UStG
Die Autoren vertreten die Ansicht, dass die in der Rz 889 zur Geltung gebrachten Rechtsauffassung, wonach Jagd- und Fischereirechte nicht als grundstücksgleiche Rechte zu qualifizieren seien, nicht gesetzeskonform ist, weshalb auch die Verpachtung von Fischereirechten nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen könne.