§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Verpflichtung des Steuerschuldners zur Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung und zur Glaubhaftmachung der Rechtmäßigkeit bei Verdachtsfällen der illegalen Beschäftigung in der Baubranche Stellung.
§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Verpflichtung des Steuerschuldners zur Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung und zur Glaubhaftmachung der Rechtmäßigkeit bei Verdachtsfällen der illegalen Beschäftigung in der Baubranche Stellung.