§ 82 FinStrG
Der VwGH nimmt zur einzelfallbezogenen Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Eröffnung des Finanzstrafverfahrens Stellung.
VwGH 26.06.2002, 98/13/0160
§ 82 FinStrG
Der VwGH nimmt zur einzelfallbezogenen Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Eröffnung des Finanzstrafverfahrens Stellung.
VwGH 26.06.2002, 98/13/0160