§ 37 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
Die Gewährung der Steuerbegünstigung für Pensionsabfindungen setzt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus.
VwGH 26.06.2002, 2002/13/0003
§ 37 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
Die Gewährung der Steuerbegünstigung für Pensionsabfindungen setzt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus.
VwGH 26.06.2002, 2002/13/0003