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Kein Bildungsfreibetrag bei bloßer Kostentragung durch Arbeitgeber

SteuernBMFSWK 2003, S 255 Heft 7 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die bloße Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber steht der Gewährung eines Bildungsfreibetrags entgegen.

Rechtsgrundlagen: Rz 1369 EStR 2000; § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988

Weiterführende Hinweise: BMF, 14.02.2003

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