§ 58 Vlbg. Abgabenverfahrengesetz
Das Verschulden des Abgabenschuldners muss im Rahmen der Vorschreibung eines Verspätungszuschlages hinreichend konkretisiert werden.
VwGH 22.05.2002, 2002/15/0041; VwGH 2002/15/0042
§ 58 Vlbg. Abgabenverfahrengesetz
Das Verschulden des Abgabenschuldners muss im Rahmen der Vorschreibung eines Verspätungszuschlages hinreichend konkretisiert werden.
VwGH 22.05.2002, 2002/15/0041; VwGH 2002/15/0042