Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur Steuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen zu einem Sportverein, die nicht nur der Förderung des Vereinszwecks dienen, sondern denen konkrete Gegenleistungen des Vereins entgegenstehen, Stellung .
EuGH, 21.03.2002 Rs. C-174/00 Kennemer Golf & Country Club, Vorabentscheidungs-Ersuchen des Hoge Raad der Nederlanden