Der Autor informiert über aktuelle Entscheidungen des VwGH, in der dieser in Anlehnung an den EuGH die Zurechenbarkeit von Drittleistungen zum unmittelbaren Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen bejahte. Kotschnigg legt dar, dass dadurch Großmutterzuschüsse im klassischen Sinn weiterhin nicht der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegen.