Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich mit der Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs aus einer Rechnung zu beschäftigen, wo das Rechnungsausstellungsdatum aus dem Vormonat im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für das nachfolgende Monat geltend gemacht wurde.
UFS Graz 03.09.2003, RV/0130-G/03