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EuGH: Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit

SteuernSWK 2003, S 758 Heft 31 v. 1.11.2003

Der Kurzbeitrag weist auf die Entscheidung des EuGH im Fall C-151/02 (Jaeger) hin, in der dieser zur Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Hinblick auf die Arbeitszeit Stellung genommen hat.

EuGH 09.09.2003, Rs C-151/02 ; EuGH 03.10.2000, Rs C-303/98

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