Der Kurzbeitrag weist auf die Entscheidung des VfGH vom 10.3.2003 hin, in der dieser die Hauptverbandsreform im Hinblick auf die Neugestaltung der Struktur als verfassungswidrig einstufte.
VfGH 10.03.2003, G 222/02
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Der Kurzbeitrag weist auf die Entscheidung des VfGH vom 10.3.2003 hin, in der dieser die Hauptverbandsreform im Hinblick auf die Neugestaltung der Struktur als verfassungswidrig einstufte.
VfGH 10.03.2003, G 222/02
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