Zusammenfassung: Der BMF teilte im Bericht mit, daß sich die Beurteilung des Anschaffungszeitpunktes für die Investitionszuwachsprämie nach Rz 2166 der EStR 2000 richtet. Der Übergang der Preisgefahr ist demnach nicht allein maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: EStR 2000