§ 101 TKG; § 1 UWG; § 75 TKG; § 104 Abs 1 Z 5 TKG
Wagner beleuchtet die aktuelle Judikatur des UVS zu unerwünschte kommerzielle Kommunikation wie z.B. SMS-Werbung. Er untersucht die Rechtslage bei unerbetenen Anrufen nach § 101 TKG, die mißbräuchliche Verwendung von Funkanlagen nach § 75 TKG oder die Sittenwidrigkeit nach § 1 UWG.