Zusammenfassung: Der EuGH setzte sich mit der Auslegung und der Gültigkeit des Art 20 Abs 3 der Verbrauchssteuer-Systemrichtlinie auseinander.
EuGH 12.12.2002 Rs. C-395/00 (Distillerie Fratelli Cipriani, Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale Trient)