Zusammenfassung: Das BMF geht auf die VO die elektronische Übermittlung von Voranmeldungen betreffend ein und stellt mit Hilfe der FOnV 2002 einige Begriffe klar.
BMF 06.05.2003
Rechtsgrundlagen: § 18 FOnV 2002; FOnV 2002; RL 77/388/EWG ; § 21 Abs 1 UStG 1994; RL 2002/38/EG