§ 20 Abs 1 Z 3 EStG
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Event-Marketing-Veranstaltungen im Hinblick auf Werbemaßnahmen und deren Abgrenzung im Hinblick die Privat- und Betriebssphäre. Grundlage ist dabei eine Entscheidung des VwGH vom 24.10.2002.
VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123