Zusammenfassung: Im Fall der Sanierung eines Hauses und dem Verkauf einer Eigentumswohnung wird die 5-Jahres-Frist für die Beurteilung des Vorliegens eines gewerblichen Grundstückshandels erst mit der Beendigung der Sanierungsarbeiten in Gang gesetzt.
BFH, 05.12.2002, IV R 75/01