Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag, welche Änderungen eine Korrektur des Vorsteuerabzugs iSd § 12 Abs 10 und 11 UStG 1994 rechtfertigen und unterzieht dabei die in der Rz 2072 der UStR 2000 zur Geltung gebrachte Rechtsansicht des BMF, die nach Ansicht des Verfassers Vormietverträge bevorzugt, einer kritischen Würdigung.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG 1994; § 12 Abs 11 UStG 1994; Rz 2072 UStR 2000