§ 30 Abs. 1 EStG 1988
Der Differenzbetrag zwischen dem Verkaufserlös einerseits und den Anschaffungs- und Werbungskosten andererseits ist im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu berücksichtigen.
§ 30 Abs. 1 EStG 1988
Der Differenzbetrag zwischen dem Verkaufserlös einerseits und den Anschaffungs- und Werbungskosten andererseits ist im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu berücksichtigen.