§ 281 Abs. 1 BAO
Der VwGH beschreibt die erforderliche Beschaffenheit der "überwiegenden Parteieninteressen", die die Veranlassung einer Aussetzungsmaßnahme ausschließein können.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0092
§ 281 Abs. 1 BAO
Der VwGH beschreibt die erforderliche Beschaffenheit der "überwiegenden Parteieninteressen", die die Veranlassung einer Aussetzungsmaßnahme ausschließein können.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0092