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Nochmals: Meldepflicht des Vereines aufgrund § 109 a EStG

TagesfragenSWK 2003, T 31 Heft 10 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Leserbrief darauf hin, dass bei möglicher Subsumtion der Bezüge eines Sporttrainers unter die pauschale Aufwandsentschädigung keine Mitteilungspflicht des Sportvereins nach § 109a EStG begründet wird.

Rechtsgrundlagen: § 109a EStG; § 49 Abs 7 ASVG; VO BGBl Nr 417/2001

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