Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Leserbrief darauf hin, dass bei möglicher Subsumtion der Bezüge eines Sporttrainers unter die pauschale Aufwandsentschädigung keine Mitteilungspflicht des Sportvereins nach § 109a EStG begründet wird.
Rechtsgrundlagen: § 109a EStG; § 49 Abs 7 ASVG; VO BGBl Nr 417/2001