§ 47 Abs. 2 EStG 1988
Die Tätigkeit der Beschäftigten bei einer Telefonsexhotline erfolgt auf Grundlage eines Dienstverhältnisses.
VwGH 02.07.2002, 2000/14/0148
§ 47 Abs. 2 EStG 1988
Die Tätigkeit der Beschäftigten bei einer Telefonsexhotline erfolgt auf Grundlage eines Dienstverhältnisses.
VwGH 02.07.2002, 2000/14/0148