§ 4 Abs 5 EStG; § 16 Abs 1 Z 9 EStG
Das BMF vertritt, in gegenläufiger Ansicht zu einem Erkenntnis des Vwgh, die Auffassung, dass auch dass Selbständige trotz Nichtnachweises von Mehraufwendungen einen Anspruch auf Tagesgelder oder Nächtigungskosten im Rahmen einer Geschäftsreise geltend machen können.