§ 12 UStG 1994
Der OGH weist darauf hin, dass die bloße körperliche Übergabe eines Gegenstands noch nicht zwingend der umsatzsteuerlich relevanten Einräumung der Verfügungsmacht gleichstehen muss.
VwGH 02.07.2002, 2001/14/0153
§ 12 UStG 1994
Der OGH weist darauf hin, dass die bloße körperliche Übergabe eines Gegenstands noch nicht zwingend der umsatzsteuerlich relevanten Einräumung der Verfügungsmacht gleichstehen muss.
VwGH 02.07.2002, 2001/14/0153