Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Doralt, in dem dieser heftige Kritik an der Möglichkeit der unbaren Entnahme im Rahmen von Umgründungen übte und nimmt dabei auch zur Sinnhaftigkeit rückwirkender unbarer Entnahmen Stellung. Aufbauend auf der Darstellung der Abgrenzungsmerkmale zwischen baren und unbaren Entnahmen veranschaulicht er auch die Systemwidrigkeit des unbeschränkten Zinsenabzugsrechts und spricht sich resümierend für eine Beseitigung der unbaren Entnahme in § 16 abs 5 Z 2 UmgrStG aus, da sie seiner Ansicht nach den Entzug des Eigenkapitals fördert.