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Berichtigung nach § 293 b BAO

SteuernESWK 2002, S 258 Heft 8 v. 10.3.2002

Zusammenfassung: Die Qualifikation der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Betriebsausgaben rechtfertigt eine Richtigstellung des § 293b BAO.

FLD Wien, NÖ und Bgld, 20.12.2001, II/15

Rechtsgrundlagen: § 293b BAO

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