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Weitere Liberalisierung des Mietrechts

WirtschaftMMag. Dr. Günther FeuchtingerSWK 2002, W 5 Heft 3 v. 20.1.2002

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Eckpunkte der Mietrechtsnovelle 2001, die ab 1.1.2002 maßgeblich sein wird und u.a. eine Einschränkung des Teilanwendungsbereichs der Mietrechtsgesetzes sowie Modifikationen bei den Befristungsoptionen und beim Kündigungsrecht vorsieht.

Rechtsgrundlagen: Mietrechtsnovelle 2001, BGBl I 161/2001; § 1 Abs 2 MRG; § 1 Abs 4 MRG; § 29 MRG; § 16 Abs 8 MRG; § 12a MRG

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