Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Anwendung der Verschiebetechnik bei der Einbringung eines Teilbetriebs in die Schwesterngesellschaft unter Anteilsverzicht und bei Vorliegen eines Erinnerungswert oder eines negativen Beteiligungsansatzes Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; § 20 Abs 4 Z 3 UmgrStG; § 12 EStG 1988